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Bundesarbeitsgericht (BAG): gesetzliche Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass bereits heute alle Unternehmen verpflichtet sind, die geleisteten Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Anlass für die Grundsatzentscheidung war ein Streit um die Befugnisse des Betriebsrats im Rahmen einer gemeinsamen Entscheidung.

Hier können Sie Pressemitteilung vom 13.09.2022 einsehen: https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/

Die Folgen dieser Entscheidung sind jetzt dauerhaft und grundlegend für alle Unternehmen: Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Unternehmen in Deutschland, mit und ohne Betriebsrat.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sind Unternehmen aller Branchen und Größen zur vollständigen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Die Verpflichtung zur Einführung eines umfassenden Systems zur Arbeitszeiterfassung wird von der Bundesregierung diesmal nicht per Gesetz, sondern durch den ergangenen Beschluss durchgesetzt. Leider hat sich das Bundesarbeitsgericht in seiner Pressemitteilung nicht zu den Ausnahmen oder der Übergangsfrist geäußert. Wir möchten Sie gern unterstützen. Auf unserer Webseite finden Sie unsere Venga! Pakete zur digitalen Zeiterfassung.

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