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EU AI Act: Neue Anforderungen für Softwareentwicklung ab 2026

Mit dem EU AI Act schafft die Europäische Union erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ab 2025/2026 treten wesentliche Pflichten in Kraft, die sich direkt auf Softwareentwicklung, Qualitätssicherung und Betrieb auswirken – insbesondere bei sogenannten Hochrisiko-KI-Systemen.

Für Entwicklungsteams bedeutet das:
KI-basierte Funktionen müssen künftig transparent, nachvollziehbar und überprüfbar sein. Neben einer systematischen Risikobewertung rücken Dokumentation, Datenqualität, Logging und menschliche Kontrollmechanismen stärker in den Fokus. Der AI Act betrifft dabei nicht nur klassische KI-Produkte, sondern auch Softwarelösungen, in denen KI-Komponenten integriert sind.

Auch das Software-Testing gewinnt an Bedeutung. Testkonzepte müssen sicherstellen, dass KI-Systeme reproduzierbar, robust und regelkonform arbeiten. Fehler, Verzerrungen in Trainingsdaten oder nicht nachvollziehbare Entscheidungen können rechtliche und wirtschaftliche Risiken darstellen. Der EU AI Act ist damit weniger eine Innovationsbremse als vielmehr ein Impuls für strukturierte, qualitativ hochwertige Softwareentwicklung. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den Anforderungen befassen, schaffen Transparenz, reduzieren Risiken und stärken das Vertrauen ihrer Nutzer.

EU AI Act – Künstliche Intelligenz-Verordnung (EU)

Offizieller Gesetzestext der KI-Verordnung (EU-Verordnung 2024/1689 Artikel 113)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202401689

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