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E-Rechnung ab 2026 – Was jetzt wichtig ist

Wesentliche Standards und Formate

Seit dem 01.01.2025 gilt in Deutschland für Unternehmen die Pflicht, E-Rechnungen im strukturierten XML-Format anzunehmen und zu verarbeiten. Ab 2026 rückt diese Regelung weiter in den Fokus der täglichen Buchhaltungs- und Digitalisierungsprozesse.1

XML-basierte E-Rechnung

  • Grundlage für die maschinenlesbare Verarbeitung.
  • Europäische Norm EN 16931 definiert Mindestanforderungen.
  • Standardisierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD 2.2 XML setzen diese Norm um.

ZUGFeRD

  • Vereint strukturierte Daten mit einem lesbaren PDF-Dokument.
  • Vereinfacht Workflows zwischen Menschen und Systemen.
  • Nicht zwingend vorgeschrieben, aber breit etabliert.

Verpflichtungen ab 2026

Auch wenn die Pflicht technisch bereits ab 2025 greift, sind für Unternehmen ab heute (2026) konkrete Anforderungen im operativen Alltag relevant:

1. Empfang strukturierter E-Rechnungen

Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen im XML-Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD XML) zu empfangen, zu prüfen und automatisiert weiterzuverarbeiten.

2. Elektronische Verarbeitung & Prüfung

Rechnungen müssen:

  • automatisiert geprüft werden,
  • in den buchhalterischen Workflow integriert werden,
  • Validierungs- und Plausibilitätsprüfungen durchlaufen.

3. Rechtssichere Archivierung

XML-Rechnungen sind in ihrer Originalstruktur digital und revisionssicher zu archivieren – sie dürfen nicht nur als PDF vorliegen.

4. Integration in Buchhaltung und ERP-Systeme

Die automatisierte Übernahme der Rechnungsdaten in Buchhaltungs- und ERP-Lösungen (etwa DATEV, SAP, Microsoft Dynamics, etc.) ist Pflicht, um manuelle Schritte zu vermeiden und medienbruchfreie Prozesse zu gewährleisten.

Übergangsregelungen und Fristen ab 2026

B2B-Rechnungsstellung

  • Die Ausstellung strukturierter E-Rechnungen im B2B-Bereich bleibt bis 31.12.2026 freiwillig.
  • Ab 2027/2028 wird erwartet, dass Unternehmen zunehmend auf strukturierte Formate umstellen, um ihre Effizienz zu steigern und gesetzliche Anforderungen nachhaltig zu erfüllen.

KMU-Ausnahmen

  • Für kleinere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro gelten noch Übergangsfristen.
  • Diese Ausnahmen betreffen Umsätze nach dem 31.12.2026 und vor dem 01.01.2028.

Warum 2026 ein entscheidendes Jahr ist

Ab 2026 wird deutlich, dass die E-Rechnung kein „Projekt“ oder Zukunftsthema mehr ist – sie ist Teil des Tagesgeschäfts:

→ Die reine Empfangspflicht ist passe.
→ Heute stehen Automatisierung, Datenqualität und Integration im Mittelpunkt.
→ Unternehmen, die jetzt konsequent auf digitale Prozesse setzen, schaffen:

  • schnellere Durchlaufzeiten,
  • weniger manuelle Fehler,
  • effizientere Workflows,
  • bessere Datenqualität,
  • moderne Rechnungsverarbeitung.
  1. https://e-rechnung-bund.de/e-rechnung/e-rechnung-zwischen-unternehmen-b2b// ↩︎
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